Beglaubigte Übersetzungen
In besonderen Situationen des Lebens kann es erforderlich werden, amtliche Dokumente übersetzen zu lassen, um bei einer deutschen oder einer ausländischen Behörde bestimmte Sachverhalte nachweisen zu können.
Häufig handelt es sich dabei um:
- Geburtsurkunden
- Zeugnisse
- Diplome
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Heiratsurkunde
- Adoptionsurkunden/Entwicklungsberichte
- Sterbeurkunden
- Gerichtsbeschlüsse, etc.

Zur Erstellung einer beglaubigten Übersetzung benötige ich ein Original oder eine Abschrift davon, wobei es sich um eine Papier- oder eine elektronische (eingescannte) Kopie des Originals handeln kann. Die Dokumente können Sie mir persönlich übergeben oder einwerfen, gerne aber auch per Post (hierbei nutzt man am besten die Versandart – ‚Einschreiben‘) oder per eMail schicken.
Sollte es sich um ein besonders dringendes Anliegen handeln, kann ich Ihren Fall – nach persönlicher oder telefonischer Rücksprache – gerne auch bevorzugt behandeln. Dabei kann ich Ihnen Ihr Original und die beglaubigte Übersetzung innerhalb des gleichen Tages zurückgeben oder an Sie zurücksenden.
Mit einer Beglaubigung bestätige ich als vereidigte Übersetzerin, dass die von mir erstellte Übersetzung richtig und vollständig ist. Außerdem bestätige ich insbesondere bei der Übersetzung amtlicher Dokumente, die ISO-Norm R 9 für slawische / kyrillische Buchstaben korrekt angewendet zu haben.
Die so von mir beglaubigte Übersetzung wird bei allen deutschen und internationalen Behörden anerkannt und ist weltweit gültig.
In Fällen, in denen die zuständige Behörde es einfordert, dass Ihre Urkunde mit einer Apostille (Unterschriftsbeglaubigung) versehen wird, kann ich dies beim Landgericht München II durchführen lassen. Sollte Ihr Dokument bereits apostilliert sein, werde ich die Apostille mit übersetzen und ebenfalls beglaubigen.